Die Verletzung
Bei den hier dargestellten Verletzungen handelt es sich um typische Verletzungsmuster und Konsequenzen:
Tibiakopffraktur: Die Tibia ist die lateinische Bezeichnung für Schienbein. Bei einer Tibiakopffraktur handelt es sich demnach um eine Verletzung, bei der der Schienbeinkopf gebrochen ist. Eine Tibiakopffraktur entsteht meist durch ein Trauma, wenn man aus großer Höhe auf das Bein fällt. Hierbei entstehen enorme Stauchungskräfte, durch welche der Schienbeinkopf zerstört wird. Dies wird auch als Tibiakopfimpressionsfraktur bezeichnet. Einfach gelagerte Fälle können konservativ behandelt werden, bei relevanter Stufen- oder Spaltsbildung muss diese Verletzung regelmäßig operativ behandelt werden. Bei diesen Verletzungen entstehen häufig Spätfolgen, wie z.B. Arthrose, wenn die Gelenkfläche nicht exakt zurückgesetzt werden kann.
Kreuzbandruptur: Dies wird auch als Kniegelenkbandruptur bezeichnet. Das Kreuzband gehört neben dem Außenband und dem Innenband zum Bandapparat des Kniegelenkes. Das vordere und hintere Kreuzband kreuzen sich im Kniegelenk, wodurch sie der Stabilisierung des Gelenks bei jeder Bewegung dienen. Eine solcher Kreuzbandriss entsteht meist aufgrund von Gewalteinwirkung kann zu einem teilweisen oder vollständigen Riss führen. Bei einem vollständigen Ab- oder Ausriss kann der Knochen (knöcherner Ausriss) mitbetroffen sein.
Eine Kreuzbandruptur ist eine extrem schwerwiegende Verletzung (Fußballer fallen damit ca. 6 Monate aus). Das Knie verliert dadurch erheblich an Stabilität und lässt sich bei 90 Grad gebeugten Knie dann einfach nach vorne und hinten verschieben, das sogenannte „Schubladenphänomen“. Die Patienten haben immer das Problem, dass sie kaum Treppensteigen geschweige denn richtig wandern oder joggen können. Wird dies nicht gleich durch Einsetzen eines künstlichen Kreuzbandes (Kreuzbandplastik: Patellar oder Semitendinosus) operiert, kann nur durch lebenslangen Aufbau der Kniemuskulatur die Stabilität des Kniegelenks gewährleistet werden. Die Verletzung hat einen langwierigen Heilungsverlauf und wird aber immer einen bleibenden Schaden verursachen. Insbesondere durch Schädigung der Knorpel, werden zum späteren Zeitpunkt erneut erhebliche Schmerzen durch Arthrose auftreten.
Innenmeniskusriss: Die Menisken haben die Aufgabe, wie ein „Filzunterleger“ die beiden Gelenkrollen auf Abstand zu halten und damit die Kräfte die bei Bewegung des Knies entstehen abzumildern. Ein Einriss führt irgendwann unweigerlich zu einem Durchriss und damit zu einer Funktionslosigkeit des Meniskus. Der Meniskus ist ein scheibenförmiger, beweglicher Knorpel, der wenn er zerstört ist, die typischen Folgen einer Knorpelläsion verursacht: Arthrose und Schmerzen bis hin zur Bewegungseinschränkung. Es existieren verschiedene Formen von Rissen des Meniskus. Beispielsweise ein sog. Korbhenkelriss, reißt parallel zur Außenkante nahezu den gesamten Meniskus entlang und verursacht einen großen Flächenverlust. Ein „normaler“ Einriss kann besser, also mit weniger Verlust an Knorpelmasse, korrigiert werden.
Das Schmerzensgeld
Knieverletzungen sind in aller Regel keine einfachen Verletzungen. Man muss stets mit Dauer- oder Spätschäden rechnen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Knorpel in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dann ist mittel- bis langfristig mit Arthrose zu rechnen. Ein Kreuzbandriss wird in nahezu jedem Fall zu Spätfolgen führen. Das gesunde Kreuzband ist in sich gedreht und eine operative Behandlung, also das Ersetzen des Kreuzbandes durch eine sog. Plastik kann nie den natürlichen „Qualitätsstandard“ wiederherstellen. Der Heilungsverlauf ist langwierig. Denkt man an Profisportler, so sind diese meist für einen Zeitraum von etwa 6 Monaten „außer Gefecht“. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass Profisportler muskulär in einem sehr guten Zustand sind und im Rahmen der REHA perfekt versorgt werden. Ein normaler Mensch wird diese Heilungsgeschwindigkeit kaum bewerkstelligen können.
Versicherungen neigen im Rahmen von Regulierungsverhandlungen stets dazu, diese Verletzungen zu bagatellisieren. Dem Anwalt wird entgegen gehalten, dass man z.B. mit einer Forderung von 10.000,- EUR erheblich über das Ziel hinaus schieße und eine überzogene Forderung stelle. Das ist jedoch nicht der Fall. Gerade ein Kreuzbandriss ist eine weitreichende Verletzung und hat Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat. Aus Schon- und Fehlhaltungen in Konsequenz einer solchen Verletzung können weitere Folgen entstehen. Man sollte sich also nicht mit zu geringen Schmerzensgeldbeträgen abspeisen lassen.
Rechtsprechung zu verschiedenen Knieverletzungen
AG Bad Oldesloe, Az. 2 C 359/05: 2.000,00 € bei Impressionsfraktur des linken Tibiakopfes, Fraktur des linken Unterarms, 1 Monat Krankenhaus mit Operation, nach 1 Jahren weitere Operation, Beweglichkeit des linken Kniegelenks einige Monate eingeschränkt
OLG Hamm, Az. 9 U 41/03: hat bei einer Tibiakopffraktur ein Schmerzensgeld von 3.500,00 € (ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens) als angemessen angesehen
OLG Frankfurt, Az. 19 U 217/06: 8.000,00 € bei einer laterale Tibiakopf-Depressions-Impressionsfraktur, 1 Monat Krankenhaus mit Operation, nach ca. 2 Monaten nochmals kurzer Krankenhausaufenthalt, postoperative Behandlung auf die Dauer von etwa 12 Wochen
LG Göttingen, Az. 2 O 392/90: 13.200,00 € (indexiert) Distorsion des linken Kniegelenks, Hämatom über dem medialen Tibiakopf; Schürfwunden rechter Ellenbogen und rechter Oberschenkel, 20% MdE
LG Konstanz, Az. 5 O 243/94 : 25.000,00 € (indexiert) Laterale Tibiakopffraktur links; offene Unterschenkelfraktur links; hohe Fibulafraktur links, distale Fibulafraktur rechts; Hautdefekte. Insbesondere kam es mehrfach zu Entzündungen, die antibiotische Behandlung erforderlich machten, 5 Monate stationär, erheblicher Dauerschaden.
LG München I, 19 O 15439/01, 5.800,00 € (indexiert) Vorderer Kreuzbandriss, Seitenbandschaden mit Knöchelrandläsion, Meniskusläsion
OLG München, 12.000,00 € (indexiert) Zweifacher Bänderriss, schwere Meniskusverletzungen; Wadenbeinbruch
OLG Karlsruhe, Az. 7 U 18/03 3.000,00 € Kniegelenkerguss links mit Patellaunterpolfraktur sowie Innenmeniskusriss, 3 Monate ambulante Behandlung mit 11 Behandlungsterminen