Welchen Anspruch haben Sie und welcher Anwalt ist der Richtige?

schmerzensgeld.info stellt Ihnen durch umfangreiche Suchfunktionen schnell und zuverlässig
detaillierte Informationen zum Thema Schmerzensgeld zur Verfügung.

Als Geschädigter finden Sie Informationen über die mögliche Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs sowie Kontaktdaten zu kompetenten Anwälten, die sich für Ihre Interessen einsetzen.

Als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie die umfangreichen Recherche-
möglichkeiten nutzen (erstmals neben Urteilen auch geschlossene Vergleiche)
und durch das Einstellen eigener Fälle neue Mandantenkreise erschließen.

Registrierung für Anwälte

Umfangreiche Recherche- und fachspezifische Werbeplattform

schmerzensgeld.info  vereint auf innovative Weise Informationsnutzen und Anwaltswerbung. Geschädigte recherchieren kostenlos nach Vergleichsfällen und weiterführenden Informationen (Fachartikel) zum Schmerzensgeld. Anwälte können auf dem Portal eigene Fälle einstellen und diese mit der Präsentation Ihrer Kanzlei verknüpfen. Rechtsanwälte werben konkret mit ihrer Erfahrung und generieren dadurch den Informationsnutzen für Geschädigte und Interessierte.

Die Vorteile:

  • Schnelle, übersichtliche Recherche
  • Finden Sie Urteile und erstmals auch Vergleiche
  • Detaillierte Informationen zum Regulierungsverhalten von Versicherungen
  • Tagesaktuelle Datenbasis
  • Strukturierte Daten nach neuem Ordnungssystem
  • Zielgruppengenaue Darstellung gegenüber potentiellen Mandanten
  • Dort präsentieren wo Mandanten suchen
  • Seriöse und transparente Darstellung der eigenen Erfahrung

Die Vielzahl jährlich unveröffentlichter Schmerzensgeldfälle macht eine solche Recherchemöglichkeit für Geschädigte und Anwälte erforderlich. Schwerpunkt der Datenbasis sind die Bereiche Verkehrsrecht und Arzthaftung.

Pro Jahr werden in Deutschland etwa 300.000 Personen bei Verkehrsunfällen verletzt. [Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de]. Im Bereich Arzthaftung entstehen pro Jahr bei etwa 400 Millionen Arzt-Patienten-Kontakten ca. 400.000 Behandlungsfehler [Quelle: Deutsches Ärzteblatt 2003, S. 1175].

Die Mehrzahl dieser Schmerzensgeldfälle wird im Wege von Vergleichen mit Versicherungen geklärt, ohne dass diese an die Öffentlichkeit gelangen. Die Vergleichsquote im Rahmen der Regulierung ärztlicher Behandlungsfehler (Arzthaftung) liegt bspw. bei mehr als 90%.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrung offensiv und zielgruppengenau zu kommunizieren.

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Auch Geschädigte haben die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen bei der Regulierung des eigenen Falles mit anderen Geschädigten zu teilen. Helfen Sie mit!

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