Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant, eine sog. Verzögerungsrüge einzuführen. Danach sollen Bürger eine Art Schmerzensgeld für zu lange Gerichts- und Ermittlungsverfahren erhalten. Im Entwurf findet sich derzeit ein Anspruch von 100,- EUR für jeden vollen Monat der Verzögerung über den die Oberlandesgerichte künftig entscheiden sollen.
Der Gesetzentwurf geht auf eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück. Das Straßburger Gericht hatte Deutschland wiederholt wegen zu langer Dauer von Prozessen verurteilt. Hintergrund ist das in Artikel 6 Absatz 1 EMRK garantierten Recht auf ein faires und zügiges Verfahren.
Sehen Sie hier den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der ersten Phase. Es bleibt abzuwarten, was schlussendlich dabei heraus kommt.