Zurück

Geschädigte fordert 7,25 Millionen Schadenersatz

Spiegelartikel vom 26.07.2011


Die Richter der Zivilkammer des LG Hamburg (Az.: 302 O 192/08) haben nun entschieden, dass kein Anspruch auf eine Kapitalisierung des Anspruchs besteht. Stattdessen wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 430.000 EUR zugesprochen. Bei der Kapitalisierung eines Anspruchs wird die erwartete Lebenszeit genommen und die Forderungen auf diese Zeit hochgerechnet. Danach wird dieser Betrag abgezinst und dann als Einmalzahlung an den Geschädigten geleistet. Ein Anspruch besteht darauf aber nicht, wird in manchen Fällen aber gerne von der Versicherung bezahlt, da dadurch die Gesamtkosten niedriger sind, als bei einer dauerhaften Zahlung. In dem genannten Fall hat die erste mit der Verhandlung befasste Kammer eine Vergleichssumme von 4,3 Millionen vorgeschlagen. Dies lehnte die Versicherung ab. Nach dem Wechsel der Kammer hat wurde nun in der ersten Instanz entschieden, dass nur das geringe Schmerzensgeld bezahlt wird und zudem quartalsweise die Kosten für Therapie, Verdienstausfall und sonstige materielle Kosten. Das Verfahren soll in Berufung gehen. 

© 2008 Solacium GmbH | Alle Rechte vorbehalten |  Datenschutzerklärung |  Impressum