Zurück

Rechtsanwältin Petrikowski
Kanzlei Petrikowski

Adresse:
Brunowstraße 9
13507 Berlin
Telefon:
030 / 40 57 15 50
Fax:
030 / 40 57 15 51
Fachanwalt:
Fachanwältin für Medizinrecht


Vierjähriges Kind erhält hohes Schmerzensgeld

Das seinerzeit ca. viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich im Jahr 2002 bei einem Sturz den linken Arm gebrochen. Bei der Operation noch am Unfalltag kam es infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen, die zu einem schweren Hirnschaden führten. Das Kind, zu 100 % schwerbeschädigt (Pflegestufe III), leidet seitdem an einem apallischen Syndrom mit erheblichen Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion. Dadurch wirken die Betroffenen wach, haben aber nur sehr begrenzte Möglichkeiten der mit ihrer Umwelt in Kontakt zu treten. Ferner leidet das Kind seitdem unter einer Tetraspastik (Lähmungen an allen vier Gliedmaßen). Es wird über eine Sonde ernährt und ist auf ständige Pflege angewiesen. Mit einer Veränderung dieses Zustandes weder zum Positiven noch zum Negativen sei nicht zu rechnen

Dem Kind wurde ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Der 20. Senat des Kammergerichts urteilte, es seien Zahlungen in einer Gesamthöhe von 650.000,00 EUR angemessen und änderte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Berlin, das zu einem geringeren Betrag gelangt war, ab. Ausschlaggebend war für das Kammergericht, dass eine Erinnerung des Kindes an den Zustand vor der schicksalhaften Operation nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei immerhin möglich, dass dem Kind die "Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation" in gewisser Weise bewußt sei. Dies unterscheide diesen Fall von den sog. „Geburtsschadenfällen“. Der zuerkannte Betrag ist zum Teil als Schmerzensgeld, zum Teil als Schmerzensgeldrente zu zahlen.

Wegen der Besonderheiten von Arzthaftungsprozessen sollten Sie sich in jedem Fall an einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht wenden.


 

© 2008 Solacium GmbH | Alle Rechte vorbehalten |  Datenschutzerklärung |  Impressum