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500 € Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.: 105639  aus dem Jahr  2020 Geschlecht: männlich       Geburtsjahr: 1953
Ausgangspunkt der Verletzung: Arzthaftung Mitverschulden: nein
Hauptverletzungen: fehlerhafte Zahnarztbehandlung

Nebenverletzungen:

Todesfolge: nein
Anwalt: RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit: k.A. Dauerschaden: nein
Krankenhausaufenthalt: k.A. Minderung der Erwerbsfähigkeit keine
Arbeitsunfähigkeit: k.A. Geldrente monatlich in Euro: nein
Vergleich (außergerichtlich)
Versicherung: keine Versicherung beteiligt
Niederlassung der Versicherung: Konz Dauer der Vergleichsverhandlung: 1 Monate
Abrechnungsbasis Geschäftsgebühr (Nr.: 2300VV-RVG) 1,8
Fallbeschreibung: - Versorgung mit Titan-/Keramikimplantaten - eine Krone herausgebrochen, andere wackelt - Nachbehandlung erforderlich und zerrüttetes Vertrauensverhältnis - langwierige und schmerzhafte Behandlung
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