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60.000 €
Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.:
103588
aus dem Jahr
2017
Geschlecht:
weiblich
Geburtsjahr:
1966
Ausgangspunkt der Verletzung:
Arzthaftung
Mitverschulden:
nein
Hauptverletzungen:
unnötige Operation eines Rektumprolapses
Nebenverletzungen:
Todesfolge:
nein
Anwalt:
RAin Bals
Gesamtdauer der Krankheit:
k.A.
Dauerschaden:
nein
Krankenhausaufenthalt:
k.A.
Minderung der Erwerbsfähigkeit
keine
Arbeitsunfähigkeit:
k.A.
Geldrente monatlich in Euro:
nein
Urteil
Gerichtstyp:
Landgericht
Stadt:
Koblenz
Aktenzeichen Gericht:
10 O 80/13
Fallbeschreibung:
Wundheilungsstörungen nach Operation eines Rektumprolapses Dem Beklagten konnte eine Aufklärungspflichtverletzung nachgewiesen werden. Nach dem Urteil sind nur die unmittelbar durch die durchgeführte STARR-Operation erlittenen Schmerzen und Einschränkungen nachweisbar auf diese zurückzuführen.
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