Der Gerichtshof konnte zudem auch keine Belege dafür erkennen, dass der Gefangene tatsächlich ernsthaft verletzungs- oder selbstmordgefährdet war. "Der Entzug von Kleidung kann bei einem Häftling Gefühle der Angst und Minderwertigkeit auslösen", unterstrichen die Richter. Der deutsche Staat muss dem Mann nun 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.