Zurück

Deutschland muss Schmerzensgeld zahlen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (AZ: 20999/05)


Ein Mann musste mehrere Tage nackt in einer Gefängniszelle verbringen, angeblich zum Selbstschutz vor Selbstmord oder eigens zugefügten Verletzungen, wenn ein Häftling psychische Probleme habe. Der Menschenrechtsgerichtshof zeigte entschied jedoch, dass die Verantwortlichen die Situation hätten genauer untersuchen müssen und andere Maßnahmen wie etwa reißfeste Kleidung hätten nutzen müssen (AZ: 20999/05).

Der Gerichtshof konnte zudem auch keine Belege dafür erkennen, dass der Gefangene tatsächlich ernsthaft verletzungs- oder selbstmordgefährdet war. "Der Entzug von Kleidung kann bei einem Häftling Gefühle der Angst und Minderwertigkeit auslösen", unterstrichen die Richter. Der deutsche Staat muss dem Mann nun 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

© 2008 Solacium GmbH | Alle Rechte vorbehalten |  Datenschutzerklärung |  Impressum