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7.000 €
Schmerzensgeld ohne immateriellem Vorbehalt
Fall-Nr.:
103596
aus dem Jahr
2017
Geschlecht:
weiblich
Geburtsjahr:
1955
Ausgangspunkt der Verletzung:
Arzthaftung
Mitverschulden:
nein
Hauptverletzungen:
Schädigung des nervus alveolaris
Nebenverletzungen:
Todesfolge:
nein
Anwalt:
RAin Schweitzer
Gesamtdauer der Krankheit:
k.A.
Dauerschaden:
ja
Krankenhausaufenthalt:
k.A.
Minderung der Erwerbsfähigkeit
keine
Arbeitsunfähigkeit:
k.A.
Geldrente monatlich in Euro:
nein
Vergleich (gerichtlich)
Gerichtstyp:
Landgericht
Stadt:
Bonn
Aktenzeichen Gericht:
9 O 23/16
Fallbeschreibung:
Aufgrund eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers kam es zu einer Schädigung des nervus alveolaris in seinem Übergang zum nervus mentalis. Die Schädigung ist irreversibel. Dem Zahnarzt war eine fehlerhafte Planung und eine fehlerhafte Ausführung einer Implantatversorgung an regio 35 vorzuwerfen. Infolge der Nervschädigung ist eine dauerhafte Sensibilitätsstörung (Taubheit) im Unterlippen-Kinn-Bereich entstanden.
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