Fallbeschreibung:
Die zum Unfallzeitpunkt 27-jährige Geschädigte wurde als Skirollerfahrerin von hinten von einem Auto erfasst und erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, eine Kalottenfraktur parietooccipital links, eine ausgedehnte Kontusionsblutung der linken Hemisphäre, ein zweitgradiges Epiduralhämatom rechts mit Mittellinienshifting sowie eine Nasenbeinfraktur und eine Unterschenkelfrakur auf 2 Etagen. Eine monatelange stationäre Behandlung wurde notwendig, die Geschädigte musste das Gehen neu erlernen. Aufgrund der zerebralen Schäden besteht eine deutliche Leistungsminderung. Die Geschädigte leidet anhaltend unter psychosomatischen Kopfschmerzen, Schwindel, posttraumatischen Cervicalgien und Lumbalgien, sensiblen Störungen im linken Arm und Bein, Bruchschmerzen im Bereich des Kopfes wie des Beines und einem posttraumatischen Belastungssyndrom. Ihr wurde eine MdE von 100% sowie Pflegegrad II zuerkannt.
Der Vergleichsbetrag beläuft sich auf EUR 659.751,78, wovon EUR 210.000,00 auf das Schmerzensgeld bezahlt wurden. Die zukünftigen materiellen Schäden sind mit Ausnahme des Verdienstausfallschadens noch komplett vorbehalten. Ebenso wurde ein immaterieller Vorbehalt für bestimmte Verschlechterungen vereinbart.