Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand, Registrierung, Mitgliederkreis
    1. Anbieter des Web-Portals schmerzenzsgeld.info und Vertragspartner ist die Solacium GmbH (nachfolgend schmerzenzsgeld.info ). schmerzenzsgeld.info bietet ein umfassendes Recherche-Portal für registrierte und nicht registrierte Anwender. Zudem wird registrierten Rechtsanwalts-Mitgliedern eine zielgruppengenaue Werbemöglichkeit geboten.
    2. Die nachfolgenden AGB gelten für das Vertragsverhältnis zwischen schmerzenzsgeld.info und seinen Mitgliedern. Entgegenstehende AGB werden nicht akzeptiert.
    3. Registrierte Mitglieder können ausschließlich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (nachfolgend: Rechtsanwalt / Rechtsanwälte) oder Richter / Richterinnen (nachfolgend: Richter) sein. Bei Rechtsanwälten kommt der Vertrag nicht mit der Kanzlei zustande.
    4. Richter erhalten kostenlos vollen Zugriff auf die Funktionalitäten von schmerzenzsgeld.info wenn im Gegenzug Fälle zur Verfügung gestellt und eingetragen werden (siehe Ziffer 4.).
    5. Registrierten Rechtsanwälten wird während der Einführungsphase von schmerzenzsgeld.info der Zugang bis auf Widerruf kostenlos zur Verfügung gestellt. Mitglieder werden über Änderungen frühzeitig informiert.
  2. Funktionalitäten des Portals
    1. Richter haben die Möglichkeit detailgenau zu recherchieren und Fälle einzutragen.
    2. Registrierte Rechtsanwälte haben ebenfalls die Möglichkeit sich detaillierte Suchergebnisse anzeigen zu lassen und können zudem selbst eingegebene Fälle und Fachartikel mit ihrer frei gestaltbaren Profil-Seite verknüpfen und sich so gegenüber potentiellen Mandanten präsentieren.
    3. Normalanwender (nicht registrierte Nutzer) erhalten eine beschränkte Recherchemöglichkeit kostenlos. Hier sind deutlich sichtbare Werbe- und Kontaktinformationen zu den aktiven Rechtsanwälten bereit gestellt.
  3. Zugriffsberechtigung
    Es gibt für sämtliche Mitglieder zwei Berechtigungsstufen: aktiv und passiv.
    • Aktiv: Rechtsanwälte und Richter haben vollen Zugriff auf die detaillierte Suche. Die Verknüpfung von eingegebenen Fällen und Fachartikeln zur Profilseite ist – für Rechtsanwälte - aktiviert.
    • Passiv: Richter und Rechtsanwälte haben nur noch Zugriff auf ihren internen Login-Bereich. Richter können dabei neue Fälle eingeben um ihren Status wieder auf aktiv zu erhöhen. Eine Bearbeitung der Fälle ist nicht mehr möglich. Ebenso werden keine detaillierten Suchergebnisse mehr angezeigt. Bei Rechtsanwälten entfällt zudem die Verknüpfung zwischen Fall bzw. Fachartikel und Profil-Seite.
  4. Zugriffsberechtigung - Richter
    1. Richter erhalten die Leistungen von schmerzenzsgeld.info kostenlos, wenn schmerzenzsgeld.info pro Jahr 2 Fälle zur Verfügung gestellt und eingegeben werden.
    2. Richter erhalten einmalig einen 4-wöchigen Probe-Zugang, der mit Abschluss des Registrierungsprozesses (Aktivierung des Zugangs durch Bestätigungs-E-Mail) beginnt. Innerhalb dieses Zeitraums muss mindestens ein Fall eingegeben werden, um den Vollzugriff für weitere 5 Monate aufrecht zu erhalten. Innerhalb dieser fünf Monate ist ein weiterer Fall einzutragen um weitere sechs Monate Zugriff zu erhalten.
    3. Nach Ablauf von jeweils 6 Monaten erfolgt von Seiten schmerzenzsgeld.info eine Überprüfung, ob der für die sechsmonatige Verlängerung erforderliche Fall eingetragen wurde. Es kann auch mehr als 1 Fall pro Halbjahr eingegeben werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um jeweils ein halbes Jahr pro eingegebenem Fall.
    4. Wird der erforderliche Fall pro Halbjahr eingegeben, ist der Richter aktives Mitglied und hat vollen Zugriff auf die Funktionalitäten des Portals. Erfolgt die Eingabe dieses Falles nicht, wird der Richter auf passiv gesetzt.
  5. Zugriffsberechtigung - Rechtsanwälte
    1. Zur Einführung von schmerzenzsgeld.info erhalten alle registrierten Rechtsanwälte bis auf Widerruf kostenlosen Vollzugriff (aktiv) auf schmerzensgeld.info.
    2. Drei Monate vor Ende des kostenfreien Zugangs werden die registrierten Rechtsanwälte hierüber per E-Mail informiert und erhalten ein Sonderkündigungsrecht bis vier Wochen vor Ende des kostenlosen Zugangs (siehe Ziffer 8). Macht der Rechtsanwalt von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, kommt zwischen dem registrierten Rechtsanwalt und schmerzenzsgeld.info ein beitragspflichtiger Jahresvertrag zustande.
    3. Absätze a.), b.) und c.) entfallen nach Bekanntgabe der Beitragspflicht.
    4. Rechtsanwälten wird ein Widerrufsrecht bis zu vier Wochen nach Abschluss des Registrierungsprozesses (Aktivierung des Zugangs durch Bestätigungs-E-Mail) eingeräumt. Während dieser Zeit erhalten Rechtsanwälte Vollzugriff (aktiv).
    5. Registrierte Rechtsanwälte erhalten nach Ablauf der Widerrufsfrist (weiterhin) Vollzugriff (aktiv) auf schmerzensgeld.info, wenn der Jahresbeitrag entrichtet wird. Erfolgt dies nicht, besteht nur noch beschränkter Zugriff und der Status des Rechtsanwalts wird auf passiv gesetzt. Es besteht dennoch Beitragspflicht für das Vertragsjahr. Nach Entrichtung des fälligen Jahresbeitrages lebt der Zugriff wieder auf und der Status wird für die Restlaufzeit des Vertrages auf aktiv gesetzt.
  6. Zahlungsbedingungen, Vertragslaufzeit, Beitrag
    1. Die beitragspflichtige Vertragslaufzeit (Rechtsanwälte) beträgt 12 Monate. Vertragsbeginn ist der Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Höhe des Jahresbeitrages für Rechtsanwälte ist nach Einführung der Beitragspflicht aus dem Reiter „Für Anwälte“ ersichtlich.
    2. Nach Ablauf der vierwöchigen Widerrufsfrist erhält der Rechtsanwalt eine Rechnung für den Jahresbeitrag. Die Rechnung ist nach Erhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Erfolgt innerhalb dieser Zahlungsfrist kein Geldeingang, wird der Rechtsanwalt auf Status passiv gesetzt (siehe Ziffer 5 e.). Pro Mahnung werden 2,50 EUR berechnet.
    3. Die Beitragszahlung erfolgt jeweils im voraus für ein volles Vertragsjahr. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Form von Überweisungen unter Angabe der Kundennummer und des Namens des Rechtsanwalts auf folgendes Konto:
      Oberbank Regensburg
      Kto.Nr. 107 112 5635
      BLZ 701 207 00
    4. Preisänderungen bleiben vorbehalten, werden dem Mitglied frühzeitig mitgeteilt und gelten ab dem auf die Mitteilung folgenden Vertragsjahres.
  7. Widerrufsrecht
    1. Nach Einführung der Beitragspflicht steht neu registrierten Rechtsanwälten ein vierwöchiges Widerrufsrecht bis zu vier Wochen nach Abschluss des Registrierungsprozesses (Aktivierung des Zugangs durch Bestätigungs-E-Mail) zu.
    2. Registrierte Rechtsanwälte sind an ihre Anmeldung nicht mehr gebunden, wenn sie innerhalb dieser Frist widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, muss aber innerhalb von vier Wochen und schriftlich (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Maßgeblicher Zeitpunkt ist bei E-Mail-Versand und Fax der Zeitpunkt des Versands, bei postalischer Versendung der Poststempel. Der Widerruf hat an folgende Adressen zu erfolgen:
      Solacium GmbH, Dechbettenerstr. 5a, 93049 Regensburg; Fax: 0941 / 46 44 79 79; info@schmerzensgeld.info
  8. Kündigung, Löschung von Mitgliedsdaten
    1. Rechtsanwälte können den Vertrag bis vier Wochen vor Ende des Vertragsjahres kündigen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Richter können den Vertrag jederzeit kündigen.
    2. Die Kündigung hat schriftlich (E-Mail, Fax oder Brief) an folgende Adressen zu erfolgen:
      Solacium GmbH, Dechbettenerstr. 5a, 93049 Regensburg; Fax: 0941 / 46 44 79 79; info@schmerzensgeld.info
    3. Bei Kündigung kann das Mitglied angeben, ob eine Löschung der Mitgliedsdaten erfolgen soll. Dies führt für den kündigenden Rechtsanwalt dazu, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Verknüpfung bereits eingegebener Fälle oder Fachartikel mit der Profilseite mehr erfolgen kann. Zudem besteht dann kein Zugriff mehr auf den internen Login-Bereich.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund bleibt unberührt. schmerzenzsgeld.info steht dieses Recht insbesondere in folgenden Fällen zu:
      • Das Mitglied weist seine Stellung als Richter oder Rechtsanwalt nicht nach, trägt wissentlich manipulierte Fälle ein oder weist die wahrheitsgemäße Falleingabe nicht innerhalb der Frist der Ziffer 9 f.) nach.
      • Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
    5. Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist schmerzenzsgeld.info berechtigt, Mitgliedsdaten, eingegebene Fälle, Fachartikel etc. zu löschen. Es erfolgt keine (anteilige) Erstattung des gezahlten Jahresbeitrags.
  9. Mitglieder-Einträge (Fälle, Fachartikel)
    1. Mitglieder haben die Möglichkeit Fachartikel auf schmerzenzsgeld.info zu veröffentlichen. Im Rahmen dieser Texte dürfen keine werbenden Passagen für das Mitglied oder dessen Kanzlei enthalten sein. schmerzenzsgeld.info wird das Recht eingeräumt, entsprechende Änderungen am Artikel vorzunehmen und die werbenden Passagen zu entfernen.
    2. Gleiches gilt für die Falleingabe. Soweit im Rahmen der Fallerfassung die Möglichkeit besteht, Freitext einzufügen, so soll auch dieser neutral gehalten sein und darf keine werbenden Passagen enthalten. schmerzenzsgeld.info wird auch hierfür ein Änderungsrecht gem. Absatz a.) eingeräumt.
    3. Die Mitglieder sind verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Eintragungen in die Datenbank von schmerzenzsgeld.info vorzunehmen. schmerzenzsgeld.info ist berechtigt, stichprobenartig oder bei Verdacht unkorrekter Falleingabe Nachweise bzgl. dieser Fälle zu verlangen und für den Zugriff Dritter zu sperren. Das Mitglied ist sodann verpflichtet, innerhalb von einer Woche entsprechende Nachweise – zur Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit in anonymisierter Form - an schmerzenzsgeld.info zu übermitteln. schmerzenzsgeld.info ist berechtigt, (falsch) eingetragene Fälle zu löschen. Dies dient dazu, die Qualität der Datenbank von schmerzenzsgeld.info zu sichern.
    4. Nach Ende der Vertragsbeziehung (Kündigung) oder während des Mitglieds-Status passiv verbleiben die eingetragenen Fälle in der Datenbank von schmerzensgeld.info. Fachartikel können ebenfalls in der Datenbank von schmerzenzsgeld.info verbleiben.
    5. Mitglieder räumen schmerzenzsgeld.info das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht ein, Fachartikel auch über die Mitgliedschaft hinaus zu nutzen und zu verwerten. Dies umfasst alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung und Verbreitung in On- und Offlinemedien, sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Der Anspruch auf Autorennennung (Urheberbezeichnung) bleibt hiervon unberührt.
    6. Soweit eingeSoweit eingetragene Fälle Schutzrechten zugänglich sind, werden schmerzenzsgeld.info zur weiteren Nutzung entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte (siehe Ziffer 9 e.) eingeräumt.
    7. Rechtsanwälte erhalten die Möglichkeit, eine Profil-Seite anzulegen, auf der auch ein Foto des Rechtsanwalts angezeigt werden kann. Der Rechtsanwalt ist ebenfalls berechtigt, sein Kanzlei-Logo auf seiner Profil-Seite anzeigen zu lassen. Nicht gestattet ist die Abbildung von anderen Fotos bzw. Grafiken. schmerzenzsgeld.info ist berechtigt, solche Darstellungen zu entfernen.
    8. Rechtsanwälte sind im Rahmen ihrer Präsentation auf der Profil-Seite berechtigt, eine Verlinkung auf die eigene Kanzlei-Website darzustellen. Andere Verlinkungen dürfen von schmerzenzsgeld.info gelöscht werden.
  10. Pflichten der Mitglieder
    1. Mitglieder verpflichten sich, schmerzenzsgeld.info nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten keinen Zugriff auf schmerzenzsgeld.info einzuräumen. Der Zugang zu schmerzenzsgeld.info darf mit denselben Zugangsdaten zeitgleich nicht von mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen, genutzt werden.
    2. Rechtsanwälte sind verpflichtet, auf Verlangen von schmerzenzsgeld.info innerhalb einer Woche eine Kopie der Zulassungsurkunde zu übersenden, bzw. die Zulassung auf andere, ebenso geeignete Art nachzuweisen. Richter weisen Ihre Stellung bereits bei der Registrierung über Ihre offizielle dienstliche E-Mail-Adresse nach.
    3. Mitglieder dürfen keinerlei Inhalte bei schmerzenzsgeld.info bereitstellen, deren Veröffentlichung, Verbreitung und Zugänglichmachung gegen gesetzliche Bestimmungen oder vorrangige Rechte Dritter, insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs-, straf- und datenschutzrechtliche Regelungen oder das anwaltliche Berufsrecht verstößt.
    4. Mitglieder sind verpflichtet, geltendes Recht zu beachten und insbesondere keine beleidigenden oder verleumderischen Inhalte zu verwenden. Mitglieder sind für die Inhalte allein verantwortlich und verpflichten sich, diese sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Fälle – zur Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit - anonymisiert eingetragen werden.
    5. Mitglieder werden schmerzenzsgeld.info von sämtlichen Ansprüchen Dritter, sowie von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Pflichten entstehen, freistellen.
  11. Haftung
    1. Schmerzensgeld.info haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet schmerzenzsgeld.info beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung schmerzenzsgeld.info wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für die Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche der Mitglieder, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, Folgeschäden oder § 536a BGB, sind ausgeschlossen.
    2. Schmerzensgeld.info haftet nicht für nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder nicht zu vertretende technisch unvorhersehbare Umstände, die zu einer zeitweisen Unterbrechungen der Dienstleistungen oder Datenverlust führen.
  12. Online-Zugriff und Sicherheit
    1. Schmerzensgeld.info ist bemüht, den Zugang zum Portal durchgängig zu ermöglichen. schmerzenzsgeld.info ist jedoch berechtigt, die Online-Funktionen ganz oder teilweise zu unterbrechen, sofern zwingende Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an den Servern o.ä. erfolgen müssen.
    2. Mitgliedern ist bekannt, dass Internet-basierende Leistungen typischen Ausfallrisiken unterliegen, die von schmerzenzsgeld.info nicht beherrschbar sind. schmerzenzsgeld.info haftet nicht für den Verlust von Daten oder die Zerstörung von Daten auf dem Übertragungsweg. Mitglieder haben daher selbst dafür Sorge zu tragen, dass eigene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung (Firewall, Virenscanner, Datensicherung etc.) getroffen werden. Mitglieder sind insbesondere verpflichtet, ihre Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen schmerzenzsgeld.info und seinen Mitgliedern in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
    2. Mitglieder sind nur im Fall unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Aufrechnung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt.
    3. Erfüllungsort für die Leistungen von schmerzenzsgeld.info ist Regensburg. Gerichtsstand ist Regensburg, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Vertragsbeziehungen zwischen schmerzenzsgeld.info und seinen Mitgliedern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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